Mietdauer

Wie lange bekommt man einen Mietwagen nach einem Unfall? Reparaturdauer und Verzögerungen erklärt

Kurz beantwortet

Eine feste Zahl von Tagen gibt es nicht. Erstattet wird die erforderliche Ausfallzeit: die Zeit für die Schadensfeststellung, eine angemessene Überlegungszeit und die notwendige Reparaturdauer. Verzögerungen in der Werkstatt, die Sie nicht zu vertreten haben, gehen nach der Rechtsprechung grundsätzlich zulasten des Schädigers – aber nur, wenn Sie die Werkstatt sorgfältig ausgewählt, den Fortgang im Blick behalten und ungewöhnliche Verzögerungen gemeldet haben. Wie lange Sie den Wagen tatsächlich fahren und wie lange erstattet wird, kann deshalb auseinanderfallen.

Tatsächliche Nutzung und erstattungsfähige Dauer

Wie lange Sie einen Mietwagen fahren, bestimmen Sie mit Ihrem Mietvertrag. Wie lange die gegnerische Versicherung die Kosten erstattet, richtet sich dagegen nach dem Schadensrecht: Ersetzt wird nach § 249 BGB nur der erforderliche Aufwand. Und nach § 254 BGB müssen Sie den Schaden so gering halten, wie es Ihnen zumutbar ist.

Beides kann auseinanderfallen. Behalten Sie den Wagen länger als nötig, tragen Sie die zusätzlichen Tage in der Regel selbst. Deshalb lohnt es sich zu wissen, welche Zeit als „erforderlich“ gilt.

Welche Ausfallzeit erstattet wird

Der Bundesgerichtshof beschreibt die erstattungsfähige Zeit für den Nutzungsausfall so: Sie umfasst die notwendige Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich der Zeit für die Schadensfeststellung und gegebenenfalls einer angemessenen Überlegungszeit (BGH, VI ZR 363/11). Für Mietwagenkosten gilt derselbe Grundgedanke: Ersetzt wird der Zeitraum, in dem Sie Ihr Auto wegen des Unfalls bei zügiger Abwicklung nicht nutzen konnten.

Diese Ausfallzeit setzt sich typischerweise aus drei Abschnitten zusammen:

AbschnittWas dazu gehört
SchadensfeststellungBesichtigung, Gutachten oder Kostenvoranschlag, bis Sie wissen, wie es weitergeht
Überlegung und Auftragangemessene Zeit, um über Reparatur oder Ersatzbeschaffung zu entscheiden und die Werkstatt zu beauftragen
ReparaturWartezeit auf einen Werkstatttermin und die eigentliche Reparaturdauer bis zur Abholung

Auch die Zeit der Schadensfeststellung zählt grundsätzlich zur erforderlichen Ausfallzeit (BGH, VI ZR 57/17). In dem zuvor genannten Fall hat der Bundesgerichtshof es nicht beanstandet, dass der Geschädigte das schriftliche Gutachten abwartete und Feiertage sowie Wochenenden in die Ausfallzeit einbezogen wurden.

Ein Gutachten nennt häufig eine voraussichtliche Reparaturdauer in Arbeitstagen. Das ist eine wichtige Orientierung, aber keine starre Obergrenze: Maßgeblich ist, wie lange die Reparatur bei sachgemäßem Vorgehen tatsächlich dauert.

Wann der Fahrzeugausfall beginnt und endet

Beginn

  • Auto nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher: Der Ausfall beginnt in der Regel mit dem Unfall.
  • Auto noch fahrbereit und verkehrssicher: Sie können es bis zum Werkstatttermin weiter nutzen. Ein Mietwagen ist dann in der Regel erst für die Zeit nötig, in der das Auto in der Werkstatt steht.

Ende

Der Ausfall endet, sobald Ihnen Ihr Auto wieder zur Verfügung steht – also wenn die Werkstatt die Fertigstellung meldet und Sie es zumutbar abholen können. Geben Sie den Mietwagen danach zeitnah zurück.

Stellt sich während der Reparatur heraus, dass sich die Reparatur nicht lohnt, gelten die Regeln für den Totalschaden. Dann geht es nicht mehr um die Reparatur-, sondern um die Wiederbeschaffungsdauer. Das erklärt der Artikel Mietwagen nach Totalschaden.

Verzögerungen in der Werkstatt

Reparaturen dauern manchmal länger als geplant: Ersatzteile fehlen, Mitarbeiter fallen aus, oder es zeigen sich weitere Schäden.

Grundsatz: Werkstattverzögerungen trägt in der Regel der Schädiger

Der Bundesgerichtshof hat 2024 bestätigt, dass Mehrkosten, die aus der Sphäre der Werkstatt stammen, grundsätzlich der Schädiger trägt – sofern den Geschädigten kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft (BGH, VI ZR 253/22; Pressemitteilung 007/2024). Man spricht vom Werkstattrisiko. Hintergrund: Sobald Sie Ihr Auto der Werkstatt übergeben, haben Sie kaum noch Einfluss auf den Ablauf. Diese Entscheidungen betrafen allerdings die Reparaturkosten, nicht die Reparaturdauer.

Zur Dauer hat etwa das OLG Düsseldorf entschieden, dass Verzögerungen bei der Reparatur, die der Geschädigte nicht zu vertreten hat, zulasten des Schädigers gehen. Im Fall verzögerte sich die Reparatur wegen Lieferschwierigkeiten bei einem Ersatzteil erheblich; zugesprochen wurde Nutzungsausfall für die gesamte Zeit (OLG Düsseldorf, 1 U 77/20).

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die das Werkstattrisiko ausdrücklich auf eine verlängerte Mietdauer überträgt, haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden. Die Frage kann daher im Einzelfall streitig sein.

Warum Verzögerungen keine unbegrenzte Erstattung bedeuten

Auch nach dieser Rechtsprechung haben Sie Pflichten. Der Bundesgerichtshof betont, dass an den Nachweis eines wirtschaftlichen Vorgehens bei der Auswahl und bei der Überwachung der Werkstatt keine zu geringen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH, VI ZR 67/25). Das OLG Düsseldorf nennt in seiner Entscheidung als Grenzen unter anderem:

  • eine erkennbar ungeeignete Werkstatt,
  • eine ungewöhnlich lange angekündigte Reparaturdauer, die Sie nicht hinterfragen,
  • in geeigneten Fällen eine Teil- oder Zwischenreparatur, mit der das Auto vorläufig wieder fahrbereit wird – nach Rücksprache mit der Gegenseite.

Außerdem sieht § 254 Abs. 2 BGB vor, dass Sie den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens hinweisen. Das OLG Düsseldorf hat daraus in einem anderen Fall abgeleitet, dass der Geschädigte die Versicherung rechtzeitig auf eine erhebliche Verzögerung hinweisen muss (OLG Düsseldorf, 1 U 139/18). Wer das versäumt, riskiert, dass nur ein Teil der Zeit erstattet wird.

Für Mietwagen kommt eine weitere Grenze hinzu: Die Höhe des Tarifs wird nicht über das Werkstattrisiko abgesichert. Ein überhöhter Mietpreis ist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mai 2026 nicht deshalb erstattungsfähig, weil die Reparatur länger dauert (BGH, VI ZR 67/25). Wie der Preis beurteilt wird, erklärt der Artikel Wer zahlt den Mietwagen?

Lange Ausfallzeit: Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Zeichnet sich eine sehr lange Reparatur ab, kann es sinnvoll sein, mit der Versicherung über Alternativen zu sprechen – etwa einen günstigeren Langzeittarif oder eine Zwischenlösung. Wer in dieser Zeit nicht täglich auf ein Auto angewiesen ist, kann auch auf den Mietwagen verzichten und Nutzungsausfall verlangen. Die Unterschiede erklärt der Artikel Mietwagen oder Nutzungsausfall.

Checkliste: Dokumentation und Kommunikation

Vor der Reparatur

  • Gutachten oder Kostenvoranschlag mit voraussichtlicher Reparaturdauer aufbewahren
  • Werkstatt zeitnah beauftragen und den Auftragstag notieren
  • Nach dem frühestmöglichen Termin und der erwarteten Dauer fragen – schriftlich, wenn möglich

Während der Reparatur

  • Regelmäßig nach dem Stand fragen und Antworten notieren (Datum, Gesprächspartner, Inhalt)
  • Bei Verzögerungen nach dem Grund fragen und eine schriftliche Bestätigung erbitten, z. B. zu Ersatzteillieferungen
  • Absehbare erhebliche Verzögerungen der gegnerischen Versicherung sofort mitteilen
  • Mietvertrag rechtzeitig verlängern und die Verlängerung abstimmen

Nach der Reparatur

  • Fertigstellungsmeldung der Werkstatt aufbewahren
  • Mietwagen zeitnah zurückgeben und Rückgabeprotokoll sichern
  • Reparaturrechnung, Mietrechnung und Schriftverkehr gemeinsam an die Versicherung senden

Quellen

  1. § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 254 BGB – Mitverschulden und Schadensminderungspflicht – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. BGH, Urteil vom 05.02.2013 – VI ZR 363/11 (erforderliche Ausfallzeit) – Bundesgerichtshof
  4. BGH, Urteil vom 23.01.2018 – VI ZR 57/17 (Zeit der Schadensfeststellung) – Bundesgerichtshof
  5. BGH, Urteil vom 16.01.2024 – VI ZR 253/22 (Werkstattrisiko) – Bundesgerichtshof
  6. Pressemitteilung Nr. 007/2024: Ersatzfähigkeit von Kfz-Reparaturkosten im Falle des sog. Werkstattrisikos – Bundesgerichtshof
  7. BGH, Urteil vom 19.05.2026 – VI ZR 67/25 (Werkstattrisiko und Mietwagentarif) – Bundesgerichtshof
  8. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2021 – 1 U 77/20 (Verzögerung wegen Ersatzteillieferung) – Justiz NRW, Rechtsprechungsdatenbank NRWE
  9. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2019 – 1 U 139/18 (Hinweis auf drohende Verzögerung) – Justiz NRW, Rechtsprechungsdatenbank NRWE

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, hängt vom Einzelfall ab. Mietwagen-nach-Unfall.de vermittelt Mietwagen und erbringt keine Rechtsdienstleistungen.

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