Unfallersatzwagen · bundesweit
Mietwagen nach Unfall. Ohne Vorkasse, wenn die Gegenseite haftet.*
Ihr Auto ist nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzbar? Wir organisieren Ihren Leihwagen in passender Klasse – auf Wunsch mit Zustellung, abgerechnet direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers.
Mietwagen anfragen
Unverbindlich in drei Schritten. Wir rufen Sie zurück und besprechen die Voraussetzungen für die Kostenübernahme.
Wer zahlt? Bei voller Haftung des Unfallgegners dessen Kfz-Haftpflicht, bei Teilschuld nur anteilig. Kosten und Voraussetzungen
* Kostenübernahme abhängig von Haftungslage und Eintrittspflicht der gegnerischen Versicherung.
Bundesweite Verfügbarkeit über starke Mietwagenpartner
Wir organisieren Unfallgeschädigten in ganz Deutschland einen Mietwagen – über Mietwagenpartner wie diese sowie regionale Anbieter. Damit Sie nach einem Unfall sofort mobil bleiben.
Kosten & Voraussetzungen
Wann zahlt die Versicherung den Mietwagen nach einem Unfall?
Haftet der Unfallgegner voll, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung Ihren Schaden ersetzen. Dazu gehört in der Regel auch ein Mietwagen für die Zeit, in der Sie Ihr eigenes Auto nicht nutzen können.
Gut zu wissen
- Die richtige Mietwagenklasse ist entscheidend, ob die Versicherung die Kosten voll erstattet.
- Wer auf einen Mietwagen verzichtet, kann stattdessen meist Nutzungsausfall verlangen – beides zusammen gibt es nicht.
Diese Voraussetzungen sollten erfüllt sein
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Die Gegenseite haftet voll
Trägt der Unfallgegner die alleinige Schuld, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung Ihren Schaden ersetzen. Dazu gehören in der Regel auch die Kosten für einen Mietwagen.
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Ihr Auto ist nicht nutzbar
Ihr Fahrzeug ist nicht fahrbereit, steht zur Reparatur in der Werkstatt oder ist ein Totalschaden und Sie warten auf ein Ersatzfahrzeug.
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Sie brauchen ein Auto
Sie würden Ihr eigenes Auto in dieser Zeit tatsächlich nutzen – für den Arbeitsweg, die Familie oder Termine.
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Vergleichbare Klasse, angemessene Dauer
Der Mietwagen entspricht in etwa der Klasse Ihres Fahrzeugs. Die Mietdauer richtet sich nach der Reparaturdauer oder – bei Totalschaden – nach der Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten.
Mehr dazu im Ratgeber: Anspruch auf einen Mietwagen, wer zahlt und wie lange die Versicherung zahlt.
Unsicher, ob das bei Ihnen zutrifft? Schildern Sie uns Ihren Fall oder rufen Sie an: 0800 440 40 40.
Ablauf
So bekommen Sie Ihren Leihwagen nach dem Unfall
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Anfrage senden oder anrufen
Online in drei Schritten oder kostenlos unter 0800 440 40 40. Wir melden uns zurück und besprechen Ihren Fall.
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Voraussetzungen und Klasse klären
Wir gehen mit Ihnen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch und bestimmen die passende Fahrzeugklasse anhand Ihres Autos.
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Mietwagen erhalten
Der Wagen wird zu Ihnen nach Hause, zur Werkstatt oder an Ihren Wunschort gebracht – oder Sie holen ihn in einer Partnerfiliale ab.
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Abrechnung ohne Vorkasse
Bei voller Haftung der Gegenseite werden die Mietwagenkosten direkt mit deren Versicherung abgerechnet. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Leistungen
Unfallersatzwagen: Darum kümmern wir uns
Sie haben mit Werkstatt, Gutachter und Versicherung genug zu tun. Das Ersatzfahrzeug nach dem Unfall organisieren wir.
Passende Fahrzeugklasse
Vom Kleinwagen bis zum Kombi oder SUV – orientiert an Ihrem beschädigten Fahrzeug und der Verfügbarkeit vor Ort.
Zustellung oder Abholung
Nach Absprache bringen wir den Mietwagen zu Ihnen oder zur Werkstatt. Alternativ holen Sie ihn in einer Partnerfiliale in Ihrer Nähe ab.
Ohne Kreditkarte und Vorkasse
Bei voller Haftung der Gegenseite wird direkt mit deren Versicherung abgerechnet. Eine Kreditkarte brauchen Sie dann in der Regel nicht.
Persönlicher Ansprechpartner
Statt Callcenter-Warteschleife begleitet Sie ein Ansprechpartner von der Anfrage bis zur Rückgabe des Mietwagens.
Häufige Fragen
Fragen zum Mietwagen nach Unfall
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie sie in Ihre Anfrage – wir klären das beim Rückruf.
Habe ich nach einem Unfall Anspruch auf einen Mietwagen?
Wenn die Gegenseite für den Unfall voll haftet und Ihr Auto nicht nutzbar ist, haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Mietwagen. Die Kosten trägt dann die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Wir besprechen die Voraussetzungen vorab mit Ihnen. Eine Rechtsberatung ist das nicht – bei strittiger Haftung empfehlen wir einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Muss ich den Mietwagen selbst bezahlen oder in Vorkasse gehen?
Bei voller Haftung des Unfallverursachers nicht: Die Mietwagenkosten werden direkt mit dessen Versicherung abgerechnet, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Ob die Versicherung eintrittspflichtig ist, hängt von der Haftungslage im Einzelfall ab.
Kann trotzdem etwas auf mich zukommen?
Bei voller Haftung der Gegenseite in der Regel nicht. Kosten können entstehen, wenn die Versicherung nur anteilig haftet, wenn Sie den Wagen länger nutzen, als Reparatur oder Wiederbeschaffung dauern, oder wenn am Mietwagen selbst ein Schaden entsteht. Wir sprechen das vor der Übergabe offen mit Ihnen durch.
Was gilt bei Teilschuld oder ungeklärter Haftung?
Bei Teilschuld zahlt die gegnerische Versicherung den Mietwagen nur anteilig, entsprechend ihrer Haftungsquote. Auch wenn der andere den Unfall verursacht hat, kann eine Mithaftung in Betracht kommen. Ist die Schuldfrage noch offen, sprechen wir die möglichen Kosten mit Ihnen ab, bevor Sie einen Wagen übernehmen.
Und wenn ich den Unfall selbst verursacht habe?
Dann zahlt die gegnerische Versicherung nicht. Ein Mietwagen ist nur über Ihre eigene Versicherung möglich, falls Ihr Vertrag das abdeckt, oder auf eigene Kosten. Wir sagen Ihnen offen, wenn wir Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen können.
Wie schnell bekomme ich einen Leihwagen nach dem Unfall?
Das hängt von Ort, Uhrzeit und Fahrzeugverfügbarkeit ab. In vielen Fällen steht der Leihwagen noch am selben oder am nächsten Tag bereit.
Wird der Mietwagen zu mir gebracht?
Ja, nach Absprache liefern wir das Ersatzfahrzeug zu Ihnen nach Hause, zur Werkstatt oder an einen anderen Wunschort. Alternativ holen Sie den Wagen in einer Partnerfiliale in Ihrer Nähe ab.
Welche Fahrzeugklasse steht mir zu?
In der Regel ein Fahrzeug, das Ihrem beschädigten Auto vergleichbar ist. Wir stimmen die Klasse vorab mit Ihnen ab, um Kürzungen durch die Versicherung möglichst zu vermeiden.
Wie lange darf ich den Ersatzwagen fahren?
Für die Dauer der Reparatur – bei Totalschaden für die im Gutachten genannte Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich einer kurzen Überlegungszeit. Längere Mietzeiten muss die Versicherung oft nicht übernehmen. Sprechen Sie eine Verlängerung deshalb vorher mit uns ab.
Brauche ich eine Kreditkarte oder Kaution?
In Haftpflichtfällen mit klarer Haftung meist nicht. Ob im Einzelfall eine Kaution nötig ist, besprechen wir vor der Übergabe mit Ihnen.
Welche Angaben brauchen Sie von mir?
Für die Anfrage reichen Unfalltag, eine kurze Schilderung, Ihr Fahrzeug, das Kennzeichen des Unfallgegners (falls bekannt) und Ihre Kontaktdaten. Versicherungs- und Schadennummer können Sie nachreichen.
Sind Sie auch am Wochenende erreichbar?
Ja, telefonisch rund um die Uhr – auch am Wochenende und an Feiertagen. Das Formular können Sie jederzeit absenden.
